
- Ulrike Polentz
- Aus-, Fort- und Weiterbildung - Koordinatorin Praxisanleitung
Nach dem Pflegeberufegesetz sind Praxisanleiter*innen seit 2020 verpflichtet im Rahmen der Ausbildung eine kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen. Der Nachweiszeitraum umfasst dabei die Zeit vom 15. Juni eines Jahres bis zum 14. Juni des Folgejahres.
Erweitern Sie mit unseren Fortbildungsangeboten Ihre berufliche und pädagogische Kompetenz und erfüllen gleichzeitig die gesetzlich geforderte Nachweispflicht.
Bildungsakademie der Gesundheits- und Sozialwirtschaft
Hochsauerland gGmbH
Campus Meschede mit Verbundkrankenpflegeschule
Schederweg 12
59870 Meschede
Bildungsakademie der Gesundheits- und Sozialwirtschaft
Hochsauerland gGmbH
Campus Arnsberg
Petriweg 2
59759 Arnsberg–Hüsten